Hausordnung der Staatlichen Regelschule „Gebrüder-Reichenbach“

 1. Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für alle Lehrer, Schüler und sonstige Personen, die im Schulgebäude tätig sind und sich darin aufhalten. Sie bezieht sich auf das Schulgebäude und das Gelände.

2. Öffnungszeiten

- laut Stundenplan bis spätestens 16.30 Uhr
- Schulwerkstatt - laut Plan

3. Veranstaltungen

Alle außerschulischen Veranstaltungen, die nachmittags und abends stattfinden, sind 5 Tage vorher mit Anfangs- und voraussichtlicher Endzeit in das Veranstaltungsbuch einzutragen.

4. Aufsichts- und Fürsorgepflicht

a) Jeder Lehrer ist während seiner gesamten Tätigkeit aufsichts- und fürsorgepflichtig.

b) Jeder Lehrer hat dafür zu sorgen, dass die Klassen die Unterrichtsräume ordnungsgemäß und diszipliniert verlassen und in der Zeit von 11.10 Uhr bis 11.25 Uhr den Hof aufsuchen.

c) Der Aufsichtsplan wird gesondert erstellt.

Stundenablauf:

1. Stunde 7.50 - 8.35 Uhr, 5 min Pause
2. Stunde 8.40 - 9.25 Uhr, 10 min Pause
3. Stunde 9.35 - 10.20 Uhr, 5 min Pause
4. Stunde 10.25 - 11.10 Uhr, 20 min große Pause
5. Stunde 11.30 - 12.15 Uhr, 5 min.
6. Stunde 12.20 - 13.05 Uhr, 55 min Mittagspause
7. u. 8. Stunde ab 14.00 Uhr

d) Während der Pausen und nach Beendigung des Unterrichts sind die Fenster geschlossen zu halten. Im Unterricht werden die Fenster nur durch den Lehrer oder einen vom Lehrer beauftragten Schüler geöffnet.

5. Rechte und Pflichten der Schüler

a) Die Schüler benutzen grundsätzlich Eingang A und B, ansonsten Haupteingang mit anschließender Meldung im Sekretariat.

b) Der Wechsel der Fachräume erfolgt zügig und diszipliniert unter Beachtung der gegenseitigen Rücksichtsnahme.

c) Zur Hofpause ist jeder Schüler verpflichtet, umgehend den Schulhof aufzusuchen und den Anweisungen der Lehrer Folge zu leisten.

d) Den Schülern ist das Mitbringen von Streichhölzern, Feuerzeugen, pyrotechnischen Artikeln, Drogen, Hieb- und Stichwaffen und Reizgasspray`s verboten. Der Umgang mit offenem Feuer oder Licht und das Rauchen ist untersagt. Kopfbedeckungen sind im Unterricht abzunehmen.

e) Für Wertsachen (Schmuck, Geld, Phonoartikel usw.) übernimmt die Schule keine Haftung bzw. keinen Ersatz. Handys und Walkmans sind im Unterricht untersagt.

f) Den Schülern ist es untersagt, vorzeitig das Schulgelände zu verlassen, bei geplanten / kurzgeplanten Freistunden.

g) Für Freistunden und Unterrichtsausfall ist vorher von den Eltern eine Einwilligung zum Verlassen des Schulgeländes einzuholen. Anderenfalls müssen die Schüler beaufsichtigt werden.

h) Schließfächer
Die Schließfächer sind für die Aufbewahrung von Schulmaterialien und persönlichen Dingen aufgestellt worden. Während des Unterrichtes dürfen vergessene Materialien nicht geholt werden. Es ist strengstens untersagt Nahrungsmittel (Ess- und Trinkwaren) einzulagern. Jeweilig zum Halbjahr und Schuljahresende sind die Fächer von den Schülern zu leeren und zu reinigen und geöffnet zu lassen. Alle technischen Probleme sind mit der Schließfächerfirma zu klären.

6. Arbeits-, Unfall- und Brandschutz

a) Zur Sicherung des Lebens und der Gesundheit

Alle Mitglieder des Schulkollegiums sind verpflichtet alle Mängel, die gegen den Arbeitsschutz verstoßen und Unfälle herbeiführen können, sofort dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Bis zur Behebung der Mängel ist die Schadensstelle zu sichern bzw. der Raum zu sperren.

b) Der Sicherheitsbeauftragte (Herr Karschau) hat unverzüglich dafür zu sorgen, dass alle gemeldeten Mängel bzw. Schäden sofort beseitigt werden oder Maßnahmen zur Beseitigung eingeleitet werden. Er trifft Entscheidungen über die weitere oder teilweise Benutzung der Räume in Absprache mit dem Schulleiter.

c) Alle angezeigten Schäden und Mängel, die gegen den Arbeits-, Unfall- und Brandschutz verstoßen, sind in den entsprechenden Kontrollbüchern zu registrieren und die Behebung der Mängel und Schäden ist zu protokollieren.

d) Alle aufsichtsführenden Lehrer und Erzieher üben die Kontrolle über die Einhaltung des Arbeits-, Unfall- und Brandschutzes während der Pausen aus. Sie wirken vorbeugend gegen Verstöße und sind verpflichtet, bei auftretenden Unfällen den Unfall zu melden und der Schulleitung ein Unfallprotokoll abzugeben.

e) Der Umgang mit offenem Feuer oder Licht und das Rauchen ist bei allen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen im Schulhaus und auf dem Schulgelände verboten. Sonderregelungen bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.

f) Alle Unfälle, die im Verantwortungsbereich eines Lehrers, Erziehers oder anderen Betreuern auftreten, sind von diesen Personen zu versorgen, der Schulleitung zu melden und zu registrieren (Bei Arztbesuch immer Unfallmeldung an die GuV). Unfälle mit einer Arbeits- oder Schulunfähigkeit bis zu drei Tagen sind in das Unfallbuch der Schule einzutragen.

7. Schlussbestimmung

a) Die Hausordnung ist jährlich allen Personen des Geltungsbereiches bekanntzugeben und inhaltlich zu erläutern.

b) Die Einhaltung der Hausordnung ist kontinuierlich auszuwerten und jährlich zu analysieren.

Die neugefasste Hausordnung wird mit Wirkung vom 01.02.2001 in Kraft gesetzt.

Lippold
Schulleiter