Nutzungsordnung zum Gebrauch von Computereinrichtungen und Netzwerk

A. Allgemeines

Die Nutzungsordnung als Ergänzung zur gültigen Hausordnung der Schule gilt für die Benutzung der schulischen Computereinrichtungen an der Schule innerhalb und außerhalb des Unterrichts. Sie trägt dazu bei, einen optimalen Zustand dieser Einrichtungen zu gewähren als Voraussetzung dafür, dass jederzeit effektiv mit den neuen Medien gearbeitet werden kann.

B. Regeln

Aufsicht
Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen. Dazu können außerhalb des Unterrichts neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.

Verhalten im Raum
Mobiliar, Hard- und Software sind pfleglich zu behandeln. Veränderungen der Installation und der Konfiguration sowie sonstige Manipulationen an Arbeitsstationen und am Netzwerk sind grundsätzlich untersagt. Etwaige Störungen oder Schäden sind der Aufsicht zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Das Einnehmen von Speisen und Getränken in den Computerräumen ist nicht erlaubt. Taschen und Garderobe sind an den dafür bestimmten Plätzen (Medienecke) aufzubewahren.

Sicherheit
Die Schule ist nicht für den Inhalt  abrufbarer Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Schülerinnen und Schüler dürfen nur zu Themen recherchieren, die vorher mit der Schule abgesprochen wurden. Werden pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Schule Mitteilung zu machen. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. Es ist den Schülerinnen und Schülern untersagt, über den Internetzugang der Schule kostenpflichtige Seiten aufzurufen, Bestellungen aufzugeben und Verträge zu schließen.
Alle Schülerinnen und Schüler werden über den Schulserver und einen Filterserver des Thüringer Kultusministeriums mit dem Internet verbunden. Viele bedenkliche Inhalte sind damit für den Zugriff gesperrt. Das Schalten dieser Filter gewährt keinen absoluten Schutz. Sollten nicht gesperrte Seiten mit bedenklichen Inhalten aufgerufen werden, sind diese sofort zu verlassen und die Adresse ist der Aufsicht zu melden.
Die Eingabe persönlicher Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Kontakt, ...) ist strikt zu vermeiden.

Versenden von Informationen in das Internet
Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für dabei verwendete fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.

Softwarenutzung
An den Computern darf nur für die Schule lizenzierte und vom Administrator installierte Software benutzt werden, ohne diese zu verändern oder zu vervielfältigen. Es ist deshalb außerdem ausdrücklich untersagt, eigenständig andere Software zu installieren und / oder zu nutzen.

Datensicherung
Das Benutzen von privaten Datenträgern, z.B. für Präsentationen, muss vom Aufsichtsführenden gestattet werden. Er ist berechtigt, solche Datenträger inhaltlich und auf Virenfreiheit zu überprüfen. Das Abspeichern von Daten ist nur auf dem vom Administrator vorgesehenen Speichermedium und Speicherplatz (Verzeichnissen) möglich. Alle auf den Computern befindlichen Daten unterliegen dem möglichen Zugriff der Schule. Das unberechtigte Ablegen großer Datenmengen ist nicht erlaubt. Alle individuell von Schülern abgespeicherte Daten werden in der Regel zu Beginn eines neuen  Schuljahres gelöscht.

C. Datenschutz

Alle Daten, die sich auf den Arbeitsstationen und dem Server befinden, können von der Schule jederzeit eingesehen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf den Schutz persönlicher Daten auf Datentechnik der Schule vor dem unbefugten Zugriff Dritter.

D. Schlussvorschriften

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der gültigen Hausordnung der Schule und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die protokolliert wird.
Nichtbeachtung von gesetzlichen Bestimmungen (z.B. des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts) können zivil- oder strafrechtliche Folgen haben. Es ist insbesondere verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder weiterzugeben. Die Rechner dürfen nicht zu kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken genutzt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

01.09.2008, Schulleitung